Zweitwohnung am Starnberger See: Aber Thailands König Rama X. zahlt offensichtlich keine Steuern dafür
- vonTobias Gmach
Der thailändische König Rama X., der sich immer wieder in seiner Tutzinger Villa aufhält, hat in den vergangenen Jahren offensichtlich keine Zweitwohnsteuer gezahlt. Das weist der Bürgerverein Tutzinger Liste schlüssig nach. Der Gemeinde fehlen somit bisher hohe Einnahmen.
Tutzing – Der König von Thailand, genannt Rama X., will seine Zweitfrau zur Königin machen und inszeniert sich als Putzkraft im Gefängnis. Diese Schlagzeilen produzierte Maha Vajiralongkorn – so sein bürgerlicher Name – alleine in den vergangenen Wochen. Der Monarch fällt immer wieder auf. Das müsste eigentlich seit Jahren auch sein Beitrag zum Tutzinger Gemeindehaushalt. Aber er fehlt wohl.
Dem König gehört bekanntlich die Villa Stolberg in Tutzing. Er ist einer von 76 Menschen, die in der Gemeinde am Starnberger See einen Zweitwohnsitz haben – und dafür Zweitwohnungssteuer zahlen müsste. Das regelt in Tutzing die Zweitwohnungssteuersatzung. Danach beträgt die Steuer 12 Prozent der ortsüblichen Jahresnettokaltmiete. Von Rama X. kann die Gemeinde sie seit 2016 nicht bekommen haben. Zu diesem Schluss kommt die mit einem Sitz im Gemeinderat vertretene Tutzinger Liste und ihre Schatzmeisterin, die ehemalige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Lucie Vorlickova. Sie hat mit ihrer Expertise aufwendig recherchiert und weist schlüssig nach, dass dieses Geld in der Gemeindekasse fehlt. „Das Jahresaufkommen ist deutlich zu gering“, sagt sie im Gespräch mit dem Starnberger Merkur.
Ehemalige Steuerberaterin ist sicher: Geld fehlt in Gemeindekasse
In den vergangenen fünf Jahren hat Tutzing im Schnitt rund 124 000 Euro jährlich an Zweitwohnungssteuer eingenommen. Das ergibt sich aus den Zahlen, die der Starnberger Merkur auf Nachfrage von der Gemeinde erhalten hat. Nach Vorlickovas Rechnung müssten die Einkünfte aber wesentlich höher sein – genau gesagt seit 2018 jedes Jahr fast um das Doppelte. Ihre Beweisführung: Laut ortskundigen Immobilienmaklern liege die Monatskaltmiete für eine Villa in Seenähe mit 300 Quadratmetern bei 10 000 Euro (33 Euro pro Quadratmeter) und mit 500 Quadratmetern bereits bei 25 000 Euro (50 Euro pro Quadratmeter). Die Villa Stolberg mit Seezugang und eigenem Bootssteg verfüge über eine Wohnnutzfläche von rund 1400 Quadratmetern, das ließe sich über die Grundfläche per Geoportal Bayern bestimmen. In diesem Luxussegment könne man nach Expertise der Makler 50 Euro pro Quadratmeter für die monatliche Kaltmiete annehmen. Vorlickova rechnete also 1400 Quadratmeter mal 50 Euro mal zwölf Monate und kam auf die Jahresnettokaltmiete von 840 000 Euro. Bei einem Steuersatz von aktuell zwölf Prozent schulde der König der Gemeinde als seit 2018 etwa 100 800 Euro jährlich. Selbst wenn man mit einem Quadratmeterpreis von 33 Euro rechnet, käme man noch auf rund 66 500 Euro Steuerschuld.
„Wir möchten eine Gleichbehandlung zu den Bürgerinnen und Bürgern herstellen, die ihre örtliche Aufwandsteuer ordentlich entrichten“, schrieb die Tutzinger Liste bereits Ende Oktober in einem Brief an Bürgermeisterin Marlene Greinwald und bot ihr ehrenamtlich fachliche Hilfe an.
Und mit wie viel Zweitwohnungssteuer rechnet die Gemeinde für das Jahr 2021? Auf Merkur-Nachfrage schreibt Greinwald: „Die Haushaltsberatungen für 2021 sind noch nicht abgeschlossen.“ Auch zu weiteren Fragen äußern sich Bürgermeisterin und Verwaltung sehr allgemein. Am Telefon verweist Greinwald auf das Steuergeheimnis, sie dürfe zu Einzelfällen nichts sagen. Konkret konfrontiert mit dem offensichtlichen Steuerloch, das die Tutzinger Liste nachweist, heißt es aus dem Rathaus viel- und gleichzeitig nichtssagend: „Es bedarf vor jeder Besteuerung einer gewissen Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungssteuer erhoben werden kann. Diese Prüfung bedarf einer gewissen Zeit.“ Die Gemeinde antwortet also allgemein auf den Einzelfall. Aber sie antwortet. Man kann daraus folgern, dass sie sehr wohl am Steuergeld des Königs interessiert ist, sich die Sache aber schwierig gestaltet. Kommunalpolitiker aus anderen Fraktionen wollen sich zu dem Thema nicht zitieren lassen – aber sie bestätigen, dass die Recherche nach dem fehlenden Finanzmitteln berechtigt ist.
Zweitwohnungssteuer: Keine Ausnahme für ausländische Staatsoberhäupter
Aber ist der thailändische König in Deutschland überhaupt steuerpflichtig? Diese komplexe Frage erörterte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) im Dezember – auch weil der schwerreiche Monarch dem Staat bei der Erbschaftssteuer mutmaßlich noch viel mehr Geld schuldet. Ausnahmen für ausländische Staatsoberhäupter gibt es jedenfalls in der Tutzinger Satzung nicht. „Auch greift nach unserer Prüfung für diese örtliche Aufwandsabgabe keine Befreiung aufgrund übergeordneter völkerrechtlicher Regelungen“, betont Vorlickova.
Laut FAZ soll Rama X. in Tutzing noch eine weitere Villa auf dem Nachbargrundstück gehören. Dafür wäre laut Tutzinger Liste ein weiterer fünfstelliger Jahresbetrag fällig. Der König und die königsnahe Regierung Thailands sind sehr umstritten. Im vergangenen Jahr protestierten Tausende immer wieder für Demokratie. Im Juni gab es auch eine Protestaktion in Garmisch, wo Rama X. ebenfalls ab und an residiert. Dass viele Demonstranten eines Tages in Tutzing aufschlagen werden, befürchtet die Gemeinde nicht – „man kann es
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